Zockanstalt - Satzung

 

Geschrieben von ZA HaClevAn    

Stand März 2011

 

Präambel

 

Die Zockanstalt ist eine Freizeitgemeinschaft der Online-Gaming-Subkultur ohne politische, wirtschaftliche oder religiöse Intention. Die Gemeinschaft der Zockanstalt soll ausschließlich dem gemeinsamen Vergnügen an der virtuellen Realität der Online-Games dienen.

 

Als Freizeitgemeinschaft distanzieren wir uns ausdrücklich von jeglichem populistischen, extremistischen, rechts- oder linksradikalem Gedankengut und verurteilen es darüber hinaus auf das schärfste.

 

Zockanstalt - Satzung

 

 

§1  Die oberste Regel

 

Jedes Mitglied, jeder Trial, jeder Bewerber wie auch Gäste erkennen die jeweils auf sie zutreffenden Bestandteile der Satzung an.

 

§2  Verhaltensregeln

 

§2.1  Niemand wird wegen seiner Hautfarbe, seinem Geschlecht, einer eventuellen Behinderung, Religion oder Rasse diskriminiert - das gilt sowohl für Trials und Member, als auch für clanfremde Personen. Falls doch muss mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Clan gerechnet werden.

 

§2.2  Cheaten, Hacken und Glitchen ist strengstens untersagt und wird mit dem Ausschluss aus dem Clan geahndet.

 

§2.3  Ein höflicher Umgangston wird von allen Mitgliedern erwartet - egal ob im LAN, Netz oder auch privat untereinander.

 

§3 Hausrecht

 

§3.1 Die Gemeinschaft der Zockanstalt finanziert die technische Clan-Infrastruktur. Hierzu gehören insbesondere Dienste wie der Internetauftritt der ZA, Teamspeak- und alle ZA-Server. Der Clan stellt der Community Teile dieser Infrastruktur unter Wahrung des Hausrechts zur Verfügung.

 

§3.2 Die Spielregeln auf den Servern der ZA werden von der Clan-Leitung im Namen des Clans aufgestellt. Neben den Publikationen des Clans werden Fragen zu den Spielregeln auch im Teamspeak des Clans beantwortet.

 

§3.3 Die ZA übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit von zur Verfügung gestellten Inhalten, Informationen und Daten.

 

§3.4 Die Nutzung der Dienste ZA erfolgt ausschließlich unter den Bedingungen der ZA. Mit der Nutzung der Dienste erkennt der Nutzer die Nutzungsbedingungen vorbehaltlos an. Ist der Nutzer mit Teilen der Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, so ist er zur Nutzung der Dienste nicht berechtigt. Mithin gelten die Regelungen der Nutzung-Bedingungen des Internetauftritts (siehe Menü punkt 'Rechtliches').

 

§3.5 In Ausübung des Hausrechts ist der Clan Gastgeber. Nicht-Mitglieder des Clans, welche die Dienste des Clans nutzen sind Gäste des Clans.

 

§3.6 Gäste wie Gastgeber verhalten sich Ihren Rollen entsprechend angemessen höflich und respektvoll.

 

§3.7 Gäste, deren Verhalten darauf schließen lässt, das Ihnen die soziale Kompetenz zum angemessenen Umgang gemäß der §2.1 und/oder §3.6 fehlt, werden von der Nutzung der Clan-Infrastruktur ausgeschlossen. Der Ausschluss erfolgt nach Abmahnung durch den Clanrat des Clans im Namen der ZA. Alle Mitglieder des Clans sind von dem das Hausrecht ausübenden Clanrat  belegbar über den Ausschluss in Kenntnis zu setzen.

 

§3.8 Bei Zuwiderhandlung von Clan-Mitgliedern gegen die §2.1 und/oder §3.6 steht jedwedes Mitglied des Clanrates zur Annahme sachkritischer Beschwerden als Schiedsmann zur Verfügung. Der  Clanrat besteht aus mehreren Mitgliedern um auch Beschwerden gegen einzelne Mitglieder der Clan-Leitung in einem demokratischen Verfahren schlichten zu können.

 

§3.9 Sofern ein Gast der Auffassung ist, dass er von der Nutzung der Dienste des ZA-Clans unbegründet ausgeschlossen wurde, steht auch hierfür jedwedes Mitglied der Clan-Leitung für die Annahme von sachkritischen Eingaben als Schiedsmann zur Verfügung. In solchen Fällen findet das demokratische Verfahren laut §3.8 Anwendung.

 

§3.10 Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Unbedarft den im vorliegenden Abschnitt benannten Regelungen gilt die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland.

 

§4  Der Clan

 

§4.1  Wir sind ein FunClan. Das bedeutet wir suchen unsere Member nicht nach Skill, Alter (außer Mindestalter) oder besonderen Fähigkeiten etc. aus. Unsere Member müssen einfach nett sein und gut zu uns passen.

 

§4.2  Ein Mitglied darf in keinem anderen Clan ein aktiver Member sein.

 

§4.3  Internes ist Internes und bleibt auch im Internen. Wer dennoch meint, dagegen verstoßen zu müssen, muss die Konsequenzen dafür tragen. Diese Härte der Strafe liegt im Ermessen des Clanrats.

 

§4.4  Bei Streitigkeiten mit Clanfremden oder sogar anderen Clans spricht der Clan mit einer Stimme. Nach Rücksprache mit anderen Membern dürfen nur der Clanrat oder die betroffenen Personen zu dem Sachverhalt Stellung beziehen.

 

§5  Trialzeit / Mitgliedsaufnahme

 

§5.1  Es werden keine Trials aufgenommen die das jeweils geltende Mindestalter unterschreiten. Aktuelles Mindestalter: 20 Jahre.

Ausnahmen sind möglich, müssen aber vom Clanrat entschieden werden!

 

§5.2  Trials können nur von Vorstand und Clanrat aufgenommen werden. Die Trialzeit beträgt 2-4  Wochen, danach wird abgestimmt, ob der Trial zu uns passt oder nicht.

 

§5.3  Ein Trial sollte oft auf dem Teamspeak-Server sowie GameServern präsent sein, damit die übrigen ZA-Member einen Eindruck von einem neuen Mitglied bekommen. Bei mangelnder Präsenz muss mit Verlängerung der Trialzeit gerechnet werden. Falls kein oder nur unzureichendes Interesse besteht, können Clanrat und Vorstand die Trialzeit vorzeitig abbrechen und die Aufnahme ablehnen. Ein freiwilliges Beenden der Trialzeit ist natürlich auch möglich.

 

§5.4  Jeder Trial ist dazu verpflichtet, den Clantag in der Form ZA:P< Nickname > zu tragen.

Beispiel: ZA:P Wurstfinger

 

§5.5  Member können jederzeit mit einer Mehrheits-Entscheidung aus dem Clan herausgewählt werden. Einen entsprechenden Vote kann lediglich der Clanrat starten.

 

§5.6  Falls ein Member ohne erkennbaren Grund sich nicht mehr am Clan beteiligt, so kann er vom Clanrat und Vorstand nach 8 Wochen seiner Abstinenz auf "inaktiv" gesetzt werden und nach 3 Monaten aus dem Clan verwiesen werden. Dieses gilt nicht für entschuldigte Abwesenheit (Krankheit, oder familiäre Probleme etc.).

 

§6  Der Name & Clantag

 

§6.1  Änderungen des Nicks sind möglich aber häufige Änderungen werden ungern gesehen.

Der Clantag ist sowohl in der Liga wie auch in den Admintools ein/festgeschrieben  -  Änderungen verursachen viel Arbeit!

 

§6.2  Der Clantag darf nicht missbraucht oder gar in schlechtes Licht geraten, denn er steht für alle Mitglieder. Eine Änderung des offiziellen Clantags ist nur nach Abstimmung mit einer Mehrheit möglich. Die aktuelle Schreibweise ist ZA < Nickname >.

 

Beispiel: ZA Wurstfinger

 

§6.3  Trials und Fullmember sind dazu verpflichtet, auf den Servern den Clantag zu tragen. Serveradmins sind in Ausnahmen von dieser Pflicht befreit, damit sie beispielsweise cheatverdächtige Spieler „anonym“ beobachten können.

 

§7  Beiträge

 

§7.1  Jedes Mitglied muss pünktlich den Mitgliedsbeitrag überweisen. Trials bezahlen während ihrer Probezeit keinen Beitrag.  Aus den Beiträgen werden unter anderem die anfallenden Kosten für GameServer und Homepage bezahlt. Der aktuelle Mitgliedsbetrag liegt bei 6€/ Monat.

 

Gezahlt wird vierteljährlich, es ist auch möglich für 6, 9 oder auch für 12 Monate denn Beitrag zu überweisen.

 

Es besteht kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge.

 

§7.2 Im Falle einer Clanaufloesung verbleiben alle Beiträge in der Clankasse. Der Vorstand sowie der Clanrat entscheiden was mit dem restlichen Geld  geschehen soll. Spende, Schenkung etc..

 

§8  Clanstruktur 

 

§8.1 Clanrollen

 

Clangründer      ZA HaClevAn

 

Clanvorstand     ZA Enno und ZA HaClevAn             

 

Clanrat                 ZA Kille, ZA Moulinex, ZA Totte, ZA Fireball, ZA Mad Max und ZA HaClevAn

 

§8.2 Aufgaben und Rollen

 

Der Clangründer ist Aufgrund seiner Rolle Mitglied des Vorstandes sowie des Clanrates!

 

Der Clanvorstand  ist das höchste Organ im Clan und kann notfalls Entscheidungen erzwingen und durchführen. Default wird er sich aber stets demokratisch gemeinsam mit dem Clanrat abstimmen! Innerhalb des Vorstandes müssen sich die Mitglieder einig sein!

 

Der Clanrat wird aus Fullmembern zusammengesetzt. Default sollte der Clanrat aus mindestens 4 und maximal 7 Membern bestehen. Die Aufgaben des Clanrates sind vielfach in den vorherigen Kapiteln beschrieben.